Information für ehrenamtlich und unentgeltlich Tätige 

 

 

Corona-Schutzimpfung

 

Die Pandemie wird uns noch lange begleiten.

 

Neu hinzukommende Helferinnen und Helfer müssen uns einen Nachweis über einen vollständgen Impfschutz vorweisen, sonst können sie für uns nicht arbeiten.

 

Helferinnen und Helfer, die bereits seit längerem tätig sind, sollten ebenfalls über den notwendigen Impfschutz verfügen, um sich selbst und andere zu schützen.

 

 

Impfschutz gegen Hepatitis


Wir empfehlen eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B. Eine Bescheinigung für die Krankenkasse zur Kostenübernahme kann beim Schatzmeister unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden. Lehnt die Kasse die Kostenübernahme ab, übernimmt der Hilfspunkt die Kosten, wenn entsprechende Belege vorgelegt werden.

 

Haftpflichtversicherung


Der Hilfspunkt unterhält eine Betriebs-Haftpflicht-Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


Die Versicherung deckt Schäden ab, die durch unsere Gäste oder durch für den HP Tätige  verursacht worden sind. Voraussetzung ist ein Verschulden der genannten Personen.


Sollte eine Versicherungsfall eintreten, muss er sofort bei der Geschäftsstelle des Vereins  gemeldet werden und zwar auch dann, wenn ein Verschulden nicht erkennbar oder zweifelhaft  ist, aber dennoch Forderungen gestellt werden, denn die Versicherung umfasst auch die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche.


Die Schäden sollten unbedingt mit Fotos dokumentiert werden.

 

Wie allgemein üblich darf auf keinen Fall durch irgend jemanden ein Schuldanerkenntnis abgegeben werden! Dadurch würde der Versicherer u. U. von seiner Leistungspflicht befreit werden.

 

Unfallversicherung

 

Ehrenamtlich Tätige sind Personen, die ein nach der Satzung vorgesehenes Ehrenamt wahrnehmen (z.B. Vorstandsmitglieder).

 

Unentgeltlich Tätige sind Personen, die aus immateriellen Gründen mitarbeiten, ohne dabei ein Ehrenamt wahrzunehmen (Helferinnen und Helfer).

 

Beide Personengruppen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem direkten Weg zwischen Wohnort und Treffpunkt und während der Treffpunktarbeit versichert.

 

Alle Unfälle müssen unverzüglich bei der Geschäftsstelle des Hilfspunkt gemeldet werden. Von dort wird dann ein Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft weitergeleitet.

 

Weitere Versicherungen

 

Weitere Versicherungen bestehen nicht.  Der Verein übernimmt keine Kosten, die nicht durch Versicherungen gedeckt sind oder deren Übernahme von Versicherungen abgelehnt werden. Dies gilt für alle Vorstandsmitglieder, Honorarkräfte und unentgeltlich Tätige. So sind z.B. Sachschäden am Auto, die bei Fahrten zum oder vom HP entstehen, oder Diebstähle von eigenem Hab und Gut in einem Treffpunkt oder aus dem geparkten Auto weder durch eine Versicherung des Hilfspunkt noch durch den Hilfspunkt selbst gedeckt.

 

Abrechnung von Auslagen

 

Die Teams kaufen in eigener Regie  alles, was sie für die Tätigkeiten im Treffpunkt benötigen, selber ein. Dabei hat sich bewährt, dass die Teammitglieder die Kosten für die Einkäufe verauslagen und gegenüber dem Verein abrechnen. Die Kostenerstattung erfolgt innerhalb weniger Tage. Für die Abrechnung wird ein Formular benötigt. Bitte beim Schatzmeister unter  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anfordern.