Hilfspunkt e.V., Auf der Koppel 39. 21521 Aumühle

Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Spenden bis zu € 300,00 gemäß § 50 Abs. 4 Ziffer 2 EStDV

Hilfspunkt e.V.  ist wegen der Förderung mildtätiger Zwecke nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamts Hamburg-Nord, Steuernummer 17/432/11398, vom 18.3.2020 für die Jahre 2017 - 2019 gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz  von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr.6 Gewerbesteuergesetz von der Gewerbesteuer befreit. Wir bestätigen, dass die Spende nur zur Förderung mildtätiger Zwecke  verwendet wird.

Hinweis:

Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet  werden, haftet für die entgangene Steuer (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9 Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).

Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum des Freistellungsbescheids länger als 5 Jahre zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884).